Widerrufsbelehrung

  1. Abschluss des Reisevertrages / Mietvertrages

1.1 Mit der Reise- Mietanmeldung bietet der Kunde der Firma Kanucharter den Abschluss eines Reise-  Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder Email vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen. Die Anmeldung kommt durch den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber oder Reisevermittler auf Grundlage einer vorherigen Reiseausschreibung durch die Firma Kanucharter Hofmann zustande.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Kanucharter Hofmann zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung und Rechnung an die Buchungsperson. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reise- Mietvertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Weicht der Inhalt der Reise- Mietbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma Kanucharter Hofmann vor, an das diese für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reise- Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende / Mieter der Firma Kanucharter Hofmann durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.

  1. Bezahlung

2.1 Mit der Reise- Buchungsbestätigung erhält die Buchungsperson einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB.

2.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise / Miete nicht länger als 24 Stunden dauert, keine von Kanucharter gebuchte Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht EUR 75,- pro Teilnehmer übersteigt.

2.3 Mit Vertragsschluss und gegebenenfalls Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung fällig die auf den Reise / Mietpreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt bei Kanureisen 20% des Reisepreises, und bei einer Kanumiete 50% des Mietpreises mindestens jedoch 15,- EUR. Der Restbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 21 Tage vor Reise / Mietbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto der Firma Kanucharter Hofmann zu leisten. Bei Buchungen die weniger als 21 Tage vor Reise / Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Betrag sofort fällig und auf das Konto der Firma Kanucharter Hofmann zu leisten.

2.4 Nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch die Firma Kanucharter Hofmann ist eine Zahlung vor Ort möglich.

2.5 Bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Kopie des Überweisungsträgers am ersten Reisetag als Zahlungsbestätigung, soweit die Einzahlung durch das Kreditinstitut auf dem Überweisungsträger quittiert ist.

  1. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die im Prospekt der Firma Kanucharter Hofmann ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmende Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Reise) werden nicht zurückerstattet.

  1. Haftung des Reiseveranstalters

4.1 Die vertragliche Haftung der Firma Kanucharter Hofmann für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reise / Mietpreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden / Mieters von der Firma Kanucharter Hofmann weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden / Mieter entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.

4.2 Die Firma Kanucharter Hofmann haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Firma Kanucharter Hofmann sind.

  1. Mitwirkung des Reisenden

5.1 Der Reisende / Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Firma Kanucharter Hofmann anzuzeigen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende / Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende / Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem örtlichen Mitarbeiter von Kanucharter Hofmann zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, im Rahmen seiner Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.

5.2 Ist von der Firma Kanucharter Hofmann kein örtlicher Mitarbeiter eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, der Firma Kanucharter Hofmann direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon und Faxnummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

5.3 Will ein Reisender / Mieter den Reise – Mietvertrag wegen eines mangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit, die der Firma Kanucharter Hofmann auch erkennbar ist, kündigen, so hat er der Firma Kanucharter Hofmann eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Firma Kanucharter Hofmann verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der Firma Kanucharter Hofmann erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

Adresse:

Kanucharter Hofmann, Inh. Frank Hofmann, Kaltbachtal 2, 56377 Nassau/Lahn,

Tel.: 02604/2186655 Telefax: 02604/2186656

  1. Rücktritt vom Vertrag durch die Firma Kanucharter Hofmann

6.1 Nach Antritt der Reise / Miete kann die Firma Kanucharter Hofmann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende / Mieter die Durchführung der Reise / Miete trotz Abmahnung durch den Reiseleiter / Mitarbeiter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dabei behält die Firma Kanucharter Hofmann den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis, unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, sowie Vorteilen aus anderweitiger Leistungsverwendung.

6.2 Bei Nicht erreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat die Firma Kanucharter Hofmann das Recht zum Rücktritt vom Reise / Mietvertrag. Will die Firma Kanucharter Hofmann von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist sie verpflichtet, dies dem Reisenden / Mieter zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des sicheren nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 21 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch die Firma Kanucharter Hofmann ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich.

    1. a) In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, sowie der Zeitpunkt bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Reise- Miettermin dem Reisenden / Mieter spätestens die Erklärung zugegangen sein muss.
      1. b) Auf die unter a) erläuterten, in der Reise- Mietausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Buchungsbestätigung hingewiesen werden.
  1. Umbuchung / Änderung

7.1 Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, des Reisetermins und der Beförderungsart. Kann eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen werden, so erhebt die Firma Kanucharter Hofmann bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungspauschale von EUR 25,- pro Kunde.

7.2 Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise- Mietvertrag zu den unter Ziffer 8 genannten Bedingungen, bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise- Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kanucharter Hofmann. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise / Miete nicht an, so verlangt die Firma Kanucharter Hofmann Ersatz für die getroffenen Reise- Mietvorkehrungen und für Aufwendungen. Die Firma Kanucharter Hofmann macht diesen Ersatzanspruch pauschal unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reise- Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise- Mietpreis geltend:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%

Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 30%

Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 50%

Bis zum   2. Tag vor Reiseantritt: 80%

Bei Rücktritt am Tag der Reise oder bei Nichtantreten: 90%.

8.2 Stornostaffel bei Buchung über MYDAYS

Vom Tag der Buchung bis zum 15.Tag vor Reiseantritt; 50%

Bis zum 08. Tag vor Reiseantritt: 60%

Bis zum 02. Tag vor Reiseantritt: 80%

Bei Rücktritt am Tag der Reise oder bei Nichtantreten: 90%.

Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung erfolgt an den Kunden unverzüglich dem Reisenden/ Mieters bleibt es unbenommen, der Firma Kanucharter Hofmann gegenüber den Nachweis eines geringeren Schadens, als der von ihr geforderten Pauschale zu führen. Die Firma Kanucharter Hofmann bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen, welche unmittelbar nach Abschluss des Reisevertrages abgeschlossen werden sollte.

Bitte Informieren Sie sich hierzu unter www.elvia.de ELVIA Reiserücktrittsversicherung. Im Versicherungsfall ist die entsprechende Reiseversicherungs- AG unverzüglich zu benachrichtigen, die Firma Kanucharter ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

  1. Haftung des Reisenden

Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Firma Kanucharter Hofmann ist den Anweisungen des Begleitpersonals Folge zu leisten. Minderjährige dürfen, sofern es keine anderweitigen Vereinbarungen gibt, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Kanureise teilnehmen. Jeder Reise- Mietteilnehmer trägt selbst die Verantwortung dafür, dass er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der Reise- Kanumiete gewachsen ist. Der Reiseteilnehmer hat sich eigenverantwortlich im Rahmen der Reise- Kanumiete an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.

Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung anderer Mieter und Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der Teilnehmer hat während der Kanutour alle behördlichen Anordnungen und Auflagen, sowie Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Wehren und Stromschnellen sind zu befolgen. Das Befahren von Wehren ist grundsätzlich streng verboten.

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Einbringung der Reise / Miete hat der Reisende / Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise / Miete gegen über Kanucharter Hofmann geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende / Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden / Mieters nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise / Miete dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise- Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reise- Mietbedingungen.

Hinweis zum Gepäcktransport

Die Gepäckstücke müssen vom Kunden deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein. Die Gepäckstücke sind bis spätestens 10:00 Uhr des jeweiligen Tages an der Rezeption des Hotels abzugeben und können ab 17:00 Uhr wieder in Empfang genommen werden.

Bestimmungen Kanuvermietung

Der Kunde kann bei Anmietung eines Kanus von der Firma Kanucharter Hofmann dieses am Abfahrtstag nach vorher vereinbarter Zeit in Empfang nehmen. Am Ankunftstag ist eine der vorher angegebenen Abholstellen zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, der Firma Kanucharter Hofmann einen Abend vor Beendigung der Fahrt durch den Kunden mitzuteilen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind mit Hilfe eines unserer Mitarbeiter auf einen Trailer zuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf der Lahn benutzt werden. Insbesondere ist das Befahren des Rheins strengstens verboten. Eine Zuwiderhandlung kann eine hohe Strafe nach sich ziehen. Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und bei Besetzung des Bootes mit Personen unter 12 Jahren eine erwachsene Person im Boot ist, die Zahl der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. Während der Tour sind die von der Firma Kanucharter Hofmann ausgegebenen Schwimmwesten zu tragen. Die Firma Kanucharter Hofmann übernimmt keine Haftung für die vom Kunden mitgenommenen elektronischen Geräte, soweit Schäden nicht durch ein Verschulden der Firma Kanucharter Hofmann oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Stand März 2021